Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Seniorenassistenz?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für dieSeniorenbetreuung im Rahmen der Verhinderungspflege unter diesen Voraussetzungen:

1. Sie sind für einen Angehörigen als Pflegeperson im Antrag auf Pflegestufe eingetragen.

2. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besteht seit mindestens sechs Monaten.

Die Pflegekasse übernimmt derzeit bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Seniorenassistenz im Rahmen der Verhinderungspflege. Der Betrag setzt sich aus 1.612 Euro Verhinderungspflege plus bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege in Höhe von 806 Euro zusammen.

 
 

Können die Kosten für die Betreuungsleistungen der Seniorenassistenz von der Steuer abgesetzt werden?

Da ich selbstständig tätig bin, können die Kosten für die Seniorenbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz zu 20 Prozent bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.

Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Voraussetzung ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung bezahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

 
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